Mietrecht
SCHUFA und Selbstauskunft für die Wohnung: Was Studierende wirklich vorlegen müssen

Du hast das WG-Zimmer oder die erste eigene Wohnung gefunden, und plötzlich will der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft, eine Selbstauskunft und einen Einkommensnachweis. Für Studierende ohne festes Gehalt fühlt sich das wie eine unmögliche Hürde an. Ist es aber nicht. Du musst längst nicht alles vorlegen, was gefragt wird, und für fehlendes Einkommen gibt es einen klaren Weg: die Bürgschaft. Hier steht, was zulässig ist, was du verweigern darfst und wie du eine Bewerbung baust, die überzeugt.
Was ist die SCHUFA und warum fragt der Vermieter danach?
Die SCHUFA ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt Daten zur Zahlungshistorie, etwa Konten, Kredite, Handyverträge und Zahlungsausfälle, und errechnet daraus einen Bonitätswert. Vermieter wollen damit eine einzige Frage beantworten: Wird die Miete zuverlässig gezahlt? Genau deshalb gehört die SCHUFA-Auskunft heute fast überall zur Bewerbung.
Für viele Studierende ist die eigene SCHUFA übrigens unauffällig leer, weil es schlicht noch keine negativen Einträge gibt. Das ist kein Nachteil. Eine saubere Auskunft ohne Negativmerkmale ist genau das, was der Vermieter sehen will.
SCHUFA-Auskunft: Wer fragt, und wer zahlt?
Hier liegt der wichtigste Punkt, den kaum jemand kennt: Der Vermieter darf deine SCHUFA nicht selbst abfragen. Auskünfte über deine Bonität darf nur die Person einholen, um die es geht, also du. In der Praxis legst du deine eigene Auskunft als Nachweis bei.
Dafür gibt es zwei Dokumente, die oft verwechselt werden:
- Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos und zeigt dir alle gespeicherten Daten. Sie ist für dich gedacht, nicht als Vorlage beim Vermieter.
- Der SCHUFA-BonitätsCheck (manchmal „BonitätsAuskunft") ist die vorzeigbare Version für Vermieter und kostet eine Gebühr.
Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit muss die Bonität erst geprüft werden, wenn ein konkretes Interesse besteht, also kurz vor Vertragsabschluss. Du musst deine SCHUFA nicht jeder Besichtigung mitbringen. Zeig sie erst, wenn die Wohnung wirklich an dich gehen soll.
Mieterselbstauskunft: Welche Fragen sind zulässig?
Die Selbstauskunft ist ein Formular mit Fragen zu deiner Person und deiner Zahlungsfähigkeit. Grundregel: Zulässig ist nur, woran der Vermieter ein berechtigtes Interesse mit Bezug zum Mietverhältnis hat. Dazu zählen:
- Vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Geburtsdatum
- Beruf, Arbeitgeber und Höhe des Einkommens
- Ob Lohnpfändungen vorliegen
- Name des bisherigen Vermieters und Grund für den Auszug
- Zahl der einziehenden Personen und Haustiere (bei Hunden und Katzen)
- Ob Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen bestehen
Diese Fragen darfst und solltest du wahrheitsgemäß beantworten. Eine Falschangabe bei einer zulässigen Frage kann später eine Abmahnung oder sogar die Kündigung rechtfertigen.
Welche Fragen du nicht beantworten musst
Alles, was nichts mit der Zahlungsfähigkeit oder dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu tun hat, ist unzulässig. Der Vermieter darf zwar fragen, aber du musst nicht antworten. Unzulässig sind insbesondere:
- Familienplanung, Schwangerschaft oder Kinderwunsch
- Nationalität, Religion, Hautfarbe
- Mitgliedschaft in einer Partei, einem Verein oder einem Mieterverein
- Sexuelle Orientierung, Hobbys, Musikgeschmack
- Raucherstatus, denn Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch (BGH, VIII ZR 37/07)
- Vorstrafen, außer sie betreffen ein früheres Mietverhältnis
Bei einer unzulässigen Frage hast du ein anerkanntes Recht zur Lüge. Antwortest du auf die Frage nach einer Schwangerschaft falsch, hat das keine rechtlichen Folgen, weil die Frage gar nicht gestellt werden durfte. Du musst dich also nicht zwischen Ehrlichkeit und Wohnung entscheiden.
Kein eigenes Einkommen? Die Elternbürgschaft
Der Klassiker bei Studierenden: Es gibt keinen Arbeitsvertrag, der die Miete absichert. Die übliche Lösung ist eine Bürgschaft, meist von den Eltern. Damit verspricht eine dritte Person, für die Miete einzustehen, falls du nicht zahlst.
Es gibt zwei Formen:
- Die selbstschuldnerische Bürgschaft erlaubt dem Vermieter, sich sofort an den Bürgen zu wenden. Das wollen Vermieter, weil es schneller geht.
- Die Ausfallbürgschaft greift erst, wenn der Vermieter erfolglos bei dir versucht hat zu kassieren. Sie ist für die Eltern sicherer.
Wichtig: Eine Bürgschaft braucht nach § 766 BGB die Schriftform. Eine E-Mail oder ein Klick reichen nicht.
Kaution und Bürgschaft zusammen: die Drei-Monats-Grenze
Hier schützt dich das Gesetz. Fordert der Vermieter eine Bürgschaft, gilt dieselbe Obergrenze wie bei der Kaution: drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Entscheidend ist die Summe. Kaution und geforderte Bürgschaft dürfen zusammen drei Nettokaltmieten nicht übersteigen.
Ein Beispiel: Hast du bereits 1,5 Nettokaltmieten Kaution hinterlegt, darf die geforderte Bürgschaft höchstens weitere 1,5 Nettokaltmieten abdecken. Liegen schon drei Nettokaltmieten Kaution vor, ist eine zusätzlich geforderte Bürgschaft unwirksam.
Pass auf bei der freiwillig angebotenen Bürgschaft. Die Drei-Monats-Grenze gilt nur für vom Vermieter geforderte Bürgschaften. Bieten deine Eltern unaufgefordert eine Bürgschaft an, kann diese unbegrenzt sein, und sie haften dann für alles. Biete eine Bürgschaft also nie blind „freiwillig" an, sondern lass sie auf die zulässige Höhe begrenzen.
In einer WG ist Vorsicht doppelt wichtig: Haften alle als Gesamtschuldner, bürgt eine Elternbürgschaft schnell für die gesamte WG-Miete, nicht nur für den Anteil des eigenen Kindes. Lass die Bürgschaft ausdrücklich auf den eigenen Mietanteil begrenzen.
Was du wann vorlegst: die richtige Reihenfolge
Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit gibst du Daten Schritt für Schritt heraus, nicht alles auf einmal:
| Phase | Was du zeigst |
|---|---|
| Erste Kontaktaufnahme | Name, Kontakt, kurze Vorstellung |
| Nach der Besichtigung | Ausgefüllte Selbstauskunft (nur zulässige Felder) |
| Kurz vor Vertragsabschluss | SCHUFA-BonitätsCheck, Einkommens- oder BAföG-Nachweis, Bürgschaftserklärung |
So gibst du sensible Daten erst preis, wenn die Wohnung wirklich in Reichweite ist.
So baust du eine überzeugende Bewerbung
Vermieter entscheiden oft in Minuten. Eine vollständige, ordentliche Mappe hebt dich von dutzenden Bewerbern ab. Pack rein: Selbstauskunft, SCHUFA-BonitätsCheck, Einkommens- oder BAföG-Nachweis oder Bürgschaftszusage der Eltern, Kopie des Ausweises und, falls vorhanden, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters. Wie du dich in einer umkämpften Stadt richtig bewirbst, liest du im Guide für die WG-Suche.
Und bevor du unterschreibst: Prüf den Vertrag, die Miete und die Lage. Genau dafür gibt es Vimmo. Die App scannt den Mietvertrag auf unzulässige Klauseln, vergleicht die Miete mit lokalen Werten und bewertet die Lage, bevor du dich bindest.
Quellen
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Vimmo liefert KI-gestützte Einschätzungen ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter meine SCHUFA selbst abfragen?
Nein. Eine Bonitätsauskunft darf nur über dich selbst eingeholt werden. Du legst deinen eigenen SCHUFA-BonitätsCheck vor, idealerweise erst kurz vor Vertragsabschluss.
Muss ich die Selbstauskunft komplett ausfüllen?
Nur die zulässigen Felder. Fragen ohne Bezug zum Mietverhältnis, etwa zu Schwangerschaft, Religion oder Parteizugehörigkeit, musst du nicht beantworten und darfst sie sogar falsch beantworten.
Wie bekomme ich als Student ohne Einkommen eine Wohnung?
Über eine Bürgschaft, meist der Eltern. Vom Vermieter gefordert ist sie auf drei Nettokaltmieten begrenzt, zusammen mit der Kaution. Achte darauf, dass eine WG-Bürgschaft nur deinen Mietanteil abdeckt.
Was kostet die SCHUFA-Auskunft für Vermieter?
Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist nur für dich. Die vorzeigbare Version (BonitätsCheck) kostet eine Gebühr, die du selbst trägst.

